Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der Westerallee" (Nr. 311) ist rechtskräftig | 15.03.2025

Das Planverfahren ist abgeschlossen worden und die Vermarktung des Gewerbegebietes wird vorbereitet.

Nach der Vorstellung der Planung erfolgte eine Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen vom 23.10.-01.12.2023. Uner Beachtung der von der Ratsversammlung im Aufstellungsbeschluss formulierten Nachhaltigkeitsanforderungen wurde die abschließende Fassung durch die Ratsversammlung am 12.12.2024 beschlossen. Link zur Ratsversammlung 12.12.2024 / TOP 26

Nach der Genehmigung der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Land Schleswig-Holstein wurde die Satzung ausgefertigt und am 14.03.2025 amtlich bekanntgemacht. Die Satzung ist seit dem 15.03.2025 rechtskräftig.

Kommunale Immobilien und WiREG bereiten eine Vermarktung des Gewerbegebietes im ersten Bauabschnitt vor. Der Bau der Erschließungsstraße ist in 2026 vorgesehen. Die heute im östlichen Teil des Bebauungsplanes liegenden Kleingärten bleiben bestehen und werden erst im Rahmen eines weiteren Bauabschnittes in Anspruch genommen. Es gilt die Zusicherung, dass für diesen Fall eine Kündigung so rechtzeitig erfolgt, dass noch mindestens 3 Gartensaisons die Kleingärten genutzt werden können. Kleingartenentwicklungskonzept