Ihr Aufenthalt in Flensburg
Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 4. Dezember 2025 in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit; für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gilt dies nur, sofern sie
- am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
- Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger oder Staatenloser sowie Staatsangehöriger anderer Drittstaaten als der Ukraine sind, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder
- sich am 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.
Wenn Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel abgelehnt wurde oder Sie innerhalb dieser 90 Tage keinen Antrag gestellt haben, ist Ihr Aufenthalt unerlaubt.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen
1. Antrag online stellen
Bitte stellen Sie den Anträge für einen Aufenthaltstitel (germany4ukraine.de) online, wenn Sie derzeit eine dauerhafte Wohnung in Flensburg haben.
Sofern Sie nur kurzfristig untergebracht sind oder derzeit noch keinen eigenen Wohnraum in Flensburg haben, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster.
Sie werden dann dort erstregistriert.
2. Termin im Einwanderungsbüro:
Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann von uns einen Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung und die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung..
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der vielen Anfragen und Anträgen keine kurzfristigen Termine vergeben können.