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Kostenfreies Parken für Ehrenamtliche

Lesen Sie hier unsere FAQ zum Thema, die Richtlinien und finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

FAQ

Bekommen alle Ehrenamtlichen eine Ausnahmegenehmigung?

Nein. Antragsberechtigt sind diejenigen Ehrenamtlichen, die

  • volljährig sind,
  • eine Tätigkeit innerhalb Flensburgs ausführen,
  • regelmäßig (mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten mind. 1 x wöchentlich),
  • unentgeltlich (also kein Geld oder geldwerte Vorteile erhalten) und
  • in einer Organisation (Verein, Initiative, Institution) tätig sind,
  • die einen sozialen oder karitativen Zweck verfolgt.

 

Wie bekomme ich die Ausnahmegenehmigung?

Um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement vorlegen:

  • den Nachweis der Regelmäßigkeit, des Umfangs, des Einsatzortes und –zeit der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Träger
  • Kopie vom Fahrzeugschein
  • Kopie vom Personalausweis
  • Falls das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist, brauchen Sie eine Bestätigung des Fahrzeughalters, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wird
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (TBZ)

 

Kostet die Ausnahmegenehmigung etwas?

Nein, die Kosten übernimmt die Stadt Flensburg.

 

Wo gebe ich die Unterlagen ab?

Bei der Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement. Sie finden die Anlaufstelle im Rathaus, Zimmer 1309. Tel. 0461-852825.


Termine nach Vereinbarung, Fragen und Terminwünsche können Sie auch gerne per Mail senden an: engagiert@flensburg.de.