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Berichtspflichten EU-VO 1370/2007

Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 (1) EU-Verordnung 1370/2007 für den Öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen

Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist die Stadt Flensburg verpflichtet, gemäß Artikel 7 (1) dieser Verordnung ab dem Jahre 2010 jährlich einen Gesamtbericht über die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gewährten Ausgleichsleistungen zu veröffentlichen:

EU-VO 1370/2007 (PDF, 117 kB)

Bekanntmachung 2020 nach § 18 Personenbeförderungsgesetz (PDF, 195 kB)

Berichtsjahr 2022

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft. Die Genehmigung für die Linie 8 wurde für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.05.2025 erteilt. Im Gegenzug wurde die Linie 13 (Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft GmbH) eingestellt.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2023 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2022 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 6.278.314,22 € erhalten. Darin enthalten sind insg. 2.324.208,00 € Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 in Schleswig-Holstein aus Bundes- und Landesmitteln (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2022) sowie 40.426,00 € für die nachgewiesenen Leistungen für Zusatzbusse im Schülerverkehr im 1. Halbjahr 2022. Ebenfalls enthalten sind 79.634,22 € zur Finanzierung des kostenlosen Freitags, welcher im Jahr 2022 bis Juli fortgeführt wurde und einmal im Monat stattgefundenen hat. Weiterhin enthalten sind die Ausgleichleistungen für das in 2022 eingeführte Sozialticket Flensburg. Der Ausgleich für das vergünstigte Monatsticket für Flensburger*innen mit einem Sozialpass betrug 579.472,00 €.

Die rechnerischen Beförderungsfälle betrugen 18,01 Millionen.Damit ist ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr zu beobachten.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 3,183 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt. Hinzukommen rund 6675 Fahrplan-Kilometer, welche im Rahmen der zusätzlichen Schülerverkehre von Januar 2022 - Juli 2022 zurückgelegt wurden. Auch in 2022 wurde das Angebot weiter Ausgebaut. Der Fokus lag in dem Jahr insbesondere auf dem Sonntag. So wurden die Linie 7 und Linie 10 am Sonntag zwischen 07 – 20 Uhr neu eingeführt. Die Linie 10 wurde darüber hinaus auch am Samstag bis 20 Uhr verlängert und bekam verschiedene zusätzliche Abfahrten. Auf der Linie 3 wurde von Montag – Freitag ebenfalls eine zusätzliche Fahrt am Morgen eingeführt.

Berichtsjahr 2021

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft. Die Genehmigung für die Linie 8 wurde für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.05.2025 erteilt. Im Gegenzug wurde die Linie 13 (Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft GmbH) eingestellt.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2022 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2021 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 4.936.822,25 € erhalten. Darin enthalten sind insg. 1.669.753,00 € Corona Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Schleswig-Holstein (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV) sowie 74.272,80 € für die nachgewiesenen Leistungen für Zusatzbusse im Schülerverkehr im 2. Quartal 2021. Ebenfalls enthalten sind 67.029,25 € zur Finanzierung des kostenlosen Freitags, welcher im Jahr 2021 ab August einmal im Monat stattgefundenen hat. Nach erfolgreicher Überkompensationskontrolle werden im Jahr 2023 bezugnehmend auf das Jahr 2021 die verbleibenden 10% der Cornona Billigkeitsleistungen in Höhe von weiteren 185.582,00 € an die Aktiv Bus GmbH ausgezahlt.

Die rechnerischen Beförderungsfälle betrugen 13,77 Millionen. Damit ist ein leichter Anstieg zum Vorjahr zu beobachten.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 3,108 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt. Hinzukommen rund 1370 Fahrplan-Kilometer, welche im Rahmen der zusätzlichen Schülerverkehre von April 2021-Juni 2021 zurückgelegt wurden. Nach den Sommerferien wurde die Hauptverkehrszeit in einem ersten Linienbündeln (Linien 1, 3 und 7) ausgebaut, sodass die Busse Montag bis Samstag bis 22 Uhr den regulären Takt fahren. Weiterhin wurden einzelne Fahrten in den Abendstunden auf den Linien 2, 4 und 10 eingeführt.

Berichtsjahr 2020

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft. Die Genehmigung für die Linie 8 wurde für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.05.2025 erteilt. Im Gegenzug wurde die Linie 13 (Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft GmbH) eingestellt.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2021 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2020 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 4.716.154,00€ erhalten. Darin enthalten sind insg. 2.016.154,00 € Corona Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Schleswig-Holstein (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV).

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle betrugen 13,48 Millionen. Der Rückgang der Fallzahlen ist auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,78 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt. Auf Grund der Sonderfahrpläne im Zuge der Corona-Pandemie blieben die Fahrplankilometer trotz der neuen Linie 8 unverändert im Vergleich zum Vorjahr. 

Berichtsjahr 2019

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2020 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2019 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.327.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 16,7 Millionen gesteigert werden.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,78 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt.


Berichtsjahr 2018

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2018 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.202.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 16,2 Millionen gesteigert werden.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,65 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt.

Berichtsjahr 2017

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2017 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.072.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 16,1 Millionen gesteigert werden.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,58 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt.

Berichtsjahr 2016

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2016 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.072.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 15,5 Millionen gesteigert werden.

Berichtsjahr 2015

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle rückwirkend zum 01.01.2015. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.


Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2015 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.072.600 € erhalten.
Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf gut 15 Millionen gesteigert werden.

Berichtsjahr 2014

Nach einer Konzessionsübertragung mit Wirkung zum 01.01.2014 verantwortet das kommunale Verkehrsunternehmen Aktiv Bus Flensburg GmbH die Erbringung der Verkehrsleistung im Stadtverkehr vollumfänglich.

Dabei werden auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 weiterhin rund 2,5 Mio. Fahrplan-Kilometer erbracht und rund 14 Mio. Fahrgäste befördert.

Nach Zahlung von Abschlägen in 2014 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2015 (weiterhin auf Grundlage der Höchsttarif-Satzung) sind insgesamt Mittel wie folgt ausgezahlt worden: 2.042.600,00 Euro.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpeisen gewährleistet.

Berichtsjahr 2013

Für das Jahr 2013 gilt weiterhin eine vergleichbare Angebots- und Nachfragesituation wie in den Vorjahren. Nach Zahlung von Abschlägen in 2013 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2014 sind insgesamt Mittel für das Jahr 2013 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Auf Grundlage der Höchsttarifsatzung ist gewährleistet, dass für die Fahrscheinsortimente Tummelticket (allgemeine Monatskarte), Schülermonatskarte und Semesterticket auch im Landesvergleich seitens der Verkehrsunternehmen attraktive kundenorientierte Preise angeboten werden können. Damit ist insgesamt auch ein attraktives ÖPNV-Angebot gewährleistet.

Berichtsjahr 2012

Für das Jahr 2012 gilt eine vergleichbare Angebots- und Nachfragesituation wie für das Jahr 2011. Nach Zahlung von Abschlägen in 2012 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2013 sind insgesamt Mittel für das Jahr 2012 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Auf Grundlage der Höchsttarifsatzung ist gewährleistet, dass für die Fahrscheinsortimente Tummelticket (allgemeine Monatskarte), Schülermonatskarte und Semesterticket auch im Landesvergleich seitens der Verkehrsunternehmen attraktive kundenorientierte Preise angeboten werden können. Damit ist insgesamt auch ein attraktives ÖPNV-Angebot gewährleistet.

Berichtsjahr 2011

Für das Jahr 2011 gilt eine vergleichbare Angebots- und Nachfragesituation wie für das Jahr 2010. Nach Zahlung von Abschlägen in 2011 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2012 sind insgesamt Mittel für das Jahr 2011 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Berichtsjahr 2010

Im Stadtverkehr Flensburg wurden im Jahre 2010 ca. 2,5 Mio. Fahrplankilometer von den beiden Verkehrsunternehmen Aktiv Bus Flensburg GmbH und Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH (AFAG) erbracht. Ca. 13 Mio. Fahrgäste wurden befördert.

Die genannten Unternehmen der Verkehrsgemeinschaft Flensburg arbeiten bei einem hohen Kostendeckungsgrad kostenbewusst und wirtschaftlich erfolgreich. Gleichwohl bedarf es öffentlicher Mittel, um das gute Verkehrsangebot kundenorientiert zu realisieren bzw. attraktive Fahrpreise anbieten zu können. Für die Zahlung öffentlicher Mittel bedurfte es ab dem Jahre 2010 einer neuen Grundlage.

Im Rahmen der EG-Verordnung 1370/2007 des Europäischen Parlaments ist die Stadt Flensburg ab diesem Jahr verpflichtet, die Zahlung von finanziellen Ausgleichsleistungen an Verkehrsunternehmen nur noch unter bestimmten Kriterien vorzunehmen.

In Anwendung der genannten Verordnung wurde auf Grundlage des Artikels 3 (2) eine allgemeine Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen in Form einer kommunalen Satzung im Herbst 2010 rückwirkend zum 01.01.2010 erlassen.
Damit werden die aus den festgesetzten Höchsttarifen entstehenden Mindereinnahmen finanziell ausgeglichen.

Die abschließende Durchführung einer „Überkompensationskontrolle“ laut Verordnung gewährleistet, dass durch die Ausgleichszahlungen keine unangemessene Gewinnerzielung bei den Verkehrsunternehmen erfolgt.

Für das Haushaltsjahr 2010 standen für Ausgleichszahlungen nach der Höchsttarifsatzung aus Landes- und Kommunalmitteln insgesamt 2.042.600,00 € zur Verfügung. Nach Zahlung von Abschlägen im Jahre 2010 und nach Durchführung der Überkompensationskontrolle zur Vermeidung einer unangemessenen Gewinnerzielung in 2011 sind insgesamt an die genannten Verkehrsunternehmen Mittel für das Jahr 2010 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €