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Hunde(beiß)vorfall melden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • beschreiben Sie den Tathergang
  • benennen Sie Zeit und Ort
  • benennen Sie mögliche Zeugen
  • legen Sie ggf. Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
  • reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
  • reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

keine

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Leistungsbeschreibung

Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.

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Rechtsgrundlage

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Neben der Beratung durch uns steht Leistungsberechtigten auch die kostenlose Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Hier bestehen insbesondere die Beratungsangebote des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) an den Standorten Eckernförde, Flensburg, Husum und Niebüll sowie das Beratungsangebot des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein am Standort Schleswig.