Freiwillige Rückkehr
Sie verfügen über ein Aufenthaltsrecht in Deutschland oder sind abgelehnter Asylbewerber und denken darüber nach, freiwillig dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren?
Sie haben Fragen zu:
- rechtlichen Rahmenbedingungen
- Ablauf der Ausreise
- finanzieller Unterstützung
Das Einwanderungsbüro kann Sie zu hierzu beraten und Sie bei der Organisation der Ausreise unterstützen. Es gibt verschiedene nationale und internationale Förderprogramme, die Ihre Ausreise auch finanziell unterstützen können.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen. Sollte dies der Fall sein, unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und bei Bedarf auch bei der Reiseplanung.
Weitere Informationen zur freiwilligen Rückkehr finden Sie hier.
Die Beratung zur freiwilligen Ausreise ist individuell, kostenfrei und unverbindlich.
Sie kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Beratungsgespräche haben keine Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren.
Erst wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf eine Ausreiseförderung stellen, kann dies Auswirkungen auf Ihr Asylverfahren oder Ihren aufenthaltsrechtlichen Status haben. Über diese und anderen Themen werden wir Sie jedoch zuvor umfassend informieren.