Asylverfahren
Im folgenden finden Sie Informationen zu Ausweisdokumenten, wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben.
Im laufenden Asylverfahren
Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben, bekommen Sie bis zu einer Entscheidung eine „Gestattung“. Diese wird seitens des Einwanderungsbüros automatisch verlängert und Sie zur Abholung eingeladen.
Negativ abgeschlossenes Asylverfahren
Grundsätzlich sind Personen, bei denen das Asylverfahren negativ abgeschlossen ist, zur Ausreise verpflichtet. Sie erhalten von uns hierzu nach Abschluss Ihres Verfahrens ein Anschreiben sowie einen Fragebogen, der von Ihnen bitte ausgefüllt an uns zurückgeschickt wird.
Wenn Sie freiwillig ausreisen möchten, können Sie sich auch gerne schon vor Erhalt des Schreibens an uns wenden. Besuchen Sie hierzu auch unsere Themenseite für genauere Informationen!
Positiv abgeschlossenes Asylverfahren
Wenn Sie den Bescheid vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erhalten haben, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie sich bereits seit längerem in Deutschland aufhalten und Ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde, kommt vielleicht ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Sie in Betracht.