Bauordnung

Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
  • Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
  • Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
  • Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Führung des Bauaktenarchives

Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.

Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung  entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:

Hinweis:

Am 05.07.2024 ist eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Aus diesem Grund verändern sich zahlreiche Vordrucke rund um das Baurecht in Schleswig-Holstein. Den Link zu den Vordrucken finden Sie unten rechts.

Nutzungsänderung für Ferienwohnungen

Sollten Sie die Einrichtung einer Ferienwohnung in Flensburg beabsichtigen, finden Sie in der folgenden Broschüre einige Informationen.