Schulsozialarbeit kurz erklärt
Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze der Schulsozialarbeit in Flensburg dargestellt. Für ausführlicher Informationen nutzen Sie bitte die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Flensburg im Pdf-Format auf dieser Website.
Was ist Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen gemäß des SBGVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und ist an allen Schulen in Flensburg ein nicht mehr wegzudenkender Teil eines multiprofessionellen Teams.
Schulsozialarbeit stärkt die Schule in der Begleitung der Schüler*innen und übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Jugendhilfe und Schule.
Schulsozialarbeit integriert Ziele der Jugendhilfe im Schulalltag und bedient sich dazu sozialpädagogischer Instrumente und Methoden, was die pädagogische Qualität am Standort Schule erweitert und insgesamt bereichert.
Schulsozialarbeit orientiert sich an theoretischen und ethischen Professionswissen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, was sich darin zeigt, dass Sie Schulsozialarbeiter*innen eine professionelle Haltung dazu leben. Zu dieser Haltung gehört auch das klare Bekenntnis, dass sich Menschen in ihrer Vielfalt gegenseitig bereichern, wenn sie sich anerkennen und sich mit Respekt und Toleranz begegnen. Deshalb legen wir Wert darauf, die vielfältigen Lebenssituationen aller Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien angemessen zu berücksichtigen. Die Schulsozialarbeit der Stadt Flensburg fühlt sich daher der Diversity-Strategie „Vielfalt leben“ verbunden.
Schulsozialarbeit arbeitet nach gemeinsamen Prinzipien, die an allen Schulen nach verankerten Grundsätzen und Qualitätsstandards individuell umsetzen wird. Diese individuelle Umsetzung der Inhalte vor Ort richtet sich nach den unterschiedlichen Bedürfnissen der jeweiligen Schule und des Sozialraumes.
Mit der Schulsozialarbeit in Flensburg wurde die Schule mit der Jugendhilfe verknüpft. Beide Systeme mit ihren individuellen Fähigkeiten erhöhen damit die Qualität der Angebote an Schule, um den Schüler*innen eine Bildungslandschaft zu bieten, in der sie sich wohlfühlen und darin „wachsen“ können.
Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein Ansatz, der Elemente der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beinhaltet.
Die gesetzlichen Grundlagen dieser Elemente finden sich im SGBVIII. Das Angebot der Schulsozialarbeit an sich, ist im §13a SGBVIII platziert. Weitere gesetzliche Grundlagen befinden sich im Jugendförderungsgesetz S-H sowie im §6 des Schulgesetzes S-H.
Professionelle Haltung der Schulsozialarbeit
Soziale Arbeit basiert auf der Achtung vor dem besonderen Wert und der Würde aller Menschen und aus den Rechten, die sich daraus ergeben. Sozialarbeiter*innen wahren die körperliche, physische, emotionale und spirituelle Integrität und das Wohlergeben einer jeden Person. Diese professionelle Haltung zeigt sich unter anderem in folgenden Prinzipien:
Freiwilligkeit
Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte werden in ihrer individuellen Autonomie ernst genommen und in ihrer Würde geachtet. Für den Erfolg der Arbeit ist es notwendig, Schüler*innen und die Sorgeberechtigten umfassend über das Hilfsangebot zu informieren. Anschließend können sie selbst entscheiden, ob die angebotene Hilfe für sie von Nutzen ist und sie diese annehmen möchten.
Vertraulichkeit
Das Gelingen von Sozialer Arbeit und somit auch von Schulsozialarbeit basiert auf Vertraulichkeit und auf vertraulichen Beziehungen. Daher unterliegen die Schulsozialarbeiter*innen der Schweigepflicht.
Lebensweltorientierung
Im Sinne einer lebensweltorientierten sozialen Arbeit wird das erweiterte familiäre und soziale Umfeld sowie die Gemeinde einbezogen. Das Konzept der Lebensweltorientierung beinhaltet im Wesentlichen folgende Grundprinzipien:
- PRÄVENTION: Orientierung an positiven, lebenswerten und erwünschten Verhältnissen sowie rechtzeitige Hilfe zur Stabilisierung.
- REGIONALISIERUNG: Anknüpfen an lokale Strukturen und kleinräumige Förder- und Unterstützungskonzepte.
- ALLTAGSORIENTIERUNG: Ihre Lebenserfahrung wird respektiert, ihre Deutungsmuster werden angenommen, die Fähigkeiten zur Selbsthilfe werden unterstützt, niederschwellige Hilfsangebote aufgebaut und Aktivitäten gefördert.
- PARTIZIPATION: Umfassende Teilhabe der Betroffenen am Hilfeprozess
- INTEGRATION: Verstanden als Ziel, Prozesse der Ausgrenzung von Randgruppen zu verhindern.
Diversität, Inklusion und Chancengleichheit
Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass alle Kinder und Jugendlichen gleiche Chancen in der Bildung und gesellschaftlichen Integration haben. Mit ihrem diversitätsbewussten und inklusiven Arbeitsansatz bietet Schulsozialarbeit jungen Menschen Erfahrungs- und Handlungsräume, ihre individuellen Interessen, Potentiale und Ressourcen zu erkennen, selbstbestimmt zu entscheiden und zu handeln. In den Blick werden hierbei auch Wirkungen von Zuschreibungen und (struktureller) Diskriminierung genommen und gemeinsam wird nach Lösungswegen gesucht.
Zielgruppe der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schüler*innen, Eltern, Sorgeberechtigte und Angehörige sowie Schulleitungen und Lehrkräfte.
Ziele der Schulsozialarbeit in Flensburg
Schulsozialarbeit dient den Zielen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach §1 SGBVIII. Daraus ergeben sich Ziele der Schulsozialarbeit in Bezug auf…
…die Schüler*innen
Schulsozialarbeit fördert gemeinsam mit Akteuren der Schule die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Schulsozialarbeit trägt dazu bei, Benachteiligungen abzubauen und zu vermeiden, indem sie Schüler*innen unterstützt, ihre Stärken zu entfalten, ihre Ressourcen zu erschließen und ihre Lebensperspektiven zu entwickeln. Ausgrenzungen und dem Risiko des Scheiterns soll damit entgegengewirkt werden.
Schulsozialarbeit schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl, indem sie Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Lebensprobleme und Risiken leistet, zur Selbsthilfe befähigen und spezielle Hilfen vermitteln.
Schulsozialarbeit unterstützt Kinder- und Jugendliche, Kompetenzen im Umgang mit ihrer Sexualität und der der anderen sowie eine respektvolle und tolerante Haltung zu entwickeln.
Schulsozialarbeit wirkt mit, Schule als Lebensraum zu gestalten, damit positive Lern- und Lebensbedingungen erhalten bleiben bzw. geschaffen werden.
…auf die Eltern
Schulsozialarbeit berät Eltern in Erziehungsfragen und motiviert sie zur Mitwirkung an schulischen Prozessen.
Schulsozialarbeit fördert die Erziehungskompetenz der Eltern.
Schulsozialarbeit vermittelt in andere Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Flensburg (Wegweiser Beratung).
…auf die Institution Schule
Schulsozialarbeit erweitert und ergänzt das pädagogische Handlungs- und Zielspektrum der Schule um jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen. Dies trägt zur:
- Verbesserung des Schulklimas
- Vernetzung und Kooperation von Schule und anderen Institutionen
- Integration der Schule in das Gemeinwesen
(Weiter-)Entwicklung eines attraktiven Schulprofils mit sozialpädagogischer Fachkompetenz
Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit in Flensburg
Besprechungen und Evaluation
Im Rahmen eines Besprechungssystems findet regelmäßiger fachlicher Austausch innerhalb der vier Teams der Schulsozialarbeit statt. Sowohl mit den Schulleitungen als auch innerhalb der Organisation wird das Aufgabenfeld regelmäßig evaluiert. Damit wird sowohl den internen Prozessen als auch externen Abstimmungen sowie einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess Rechnung getragen.
Beschwerdemanagement
Hinweise, Anregungen und Kritik sind für die (Weiter-)Entwicklung der Schulsozialarbeit von Bedeutung. Rückmeldungen sind auf verschiedenen Wegen möglich und werden ernst genommen.
Gemeinsames Laufwerk
Das gemeinsame Arbeiten im Intranet unterstützt die Zusammenarbeit der Schulsozialarbeit. Alle wichtigen Informationen, Vorlagen und der Vorgehensweisen sind hier für alle einsehbar. Falldokumentationen und datenschutzrelevante Unterlagen können darin nicht eingesehen werden.
Supervision
Die Schulsozialarbeiter*innen haben Supervision im Team. Zusätzlich gibt es das Angebot der Einzelsupervision und der Teamentwicklung.
Dokumentation
Da für die Sicherung und Qualität der Arbeit eine Dokumentation unerlässlich ist, führen die Schulsozialarbeiter*innen für alle Beratungsfälle Akten mit einheitlichen Dokumentationsbögen. Die Schulsozialarbeiter*innen führen eine Statistik, bei der die Anzahl der Fallakten und die Fachkräfte in der Zusammenarbeit im Einzelfall erfasst werden. Dies dient sowohl der Selbstevaluation als auch der Möglichkeit, Entwicklungen in den einzelnen Arbeitsprozessen darzustellen. Außerdem wird ein Jahresbericht erstellt.
Fortbildungen und Qualifizierung
Alle Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit können an Fortbildungen teilnehmen. Bei Bedarf führt die Stadt Flensburg Qualifizierungsmaßnahmen speziell für Schulsozialarbeiter*innen durch.
Datenschutz
Schulsozialarbeit handelt auf der Grundlage aller relevanten Datenschutzbestimmungen der Sozialgesetzgebung (SGB), des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitsverpflichtung ergebend aus dem §203 des Strafgesetzbuches (StGB). Datenschutz wird als Vertrauensschutz verstanden und folgt den Grundsätzen von Datensparsamkeit, Transparenz und Integrität.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Konzept „Schulsozialarbeit in Flensburg“ in der Randspalte dieser Website.