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Fachinformationen Kindertagesbetreuung

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Qualifizierung für neue Tagesmütter und -väter

Ein Einstieg in die Qualifizierung ist jeweils im Januar und im August möglich.

Die Qualifizierung setzt sich aus 2 Modulen aus jeweils mindestens 80 Unterrichtseinheiten zusammen. Die Module „Meine Tagespflegestelle - Kinder stark machen“ sowie „Kinder bilden und fördern - Besondere Situationen im Betreuungsalltag“ werden abwechselnd angeboten. Wir qualifizieren in Kooperation mit der Volkshochschule Flensburg in den Räumen des VHS Zentrums am Nikolaikirchhof. Der Kurs findet Dienstags zwischen 18:00 und 21:15 statt sowie an einigen Samstagen zwischen 09:00-16:00 Uhr (nicht in den Schulferien) statt.

Laufend beenden neue Tagesmütter und Tagesväter den Qualifizierungs-Kurs mit dem Zertifikat vom Bundesverband Kindertagespflege. Der Kurs wird von der Fachberatungsstelle Kindertagespflege initiiert und zu 90% finanziell gefördert.

Tagesmutter oder Tagesvater werden

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege (Info des Bundesfamilienministeriums, Jan. 2019) (PDF,  67 KB) 

Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen (PDF, 146 kB)

 

Weitere Kurse:

Anmeldungen bitte in der Abteilung Kindertagesbetreuung unter Tel. 0461 - 85 2855

Vor Beginn der Qualifizierung müssen Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen und an einem Einführungsabend teilnehmen. Der Einführungsabend findet jeweils kurz vor Beginn der Qualifizierung statt.

 

Hinweise für Tagespflegepersonen

Die selbständige Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ist für viele Menschen eine berufliche Perspektive, bzw. ein gelungener Kompromiss zwischen Familien- und Berufstätigkeit. Wir sind immer auf der Suche nach engagierten, flexiblen Personen, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben. Sollten Sie sich für die selbständige Tätigkeit der Kindertagespflegeperson interessieren, laden wir Sie unverbindlich zu einem Informationsgespräch ein. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.


Für Tagespflegepersonen bieten wir an
ein erstes Informationsgespräch über Ihre zukünftige Tätigkeit als Tagespflegeperson (Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Perspektiven)
Information über die Erlaubnis-Pflicht zur Kindertagespflege
rechtliche und pädagogische Beratung auch während des Betreuungsverhältnisses
Grundqualifikation von 160 Stunden mit dem bundesweit anerkannten Zertifikat 'Qualifizierte Tagespflegeperson'
Bezuschussung der Qualifizierungskosten von ca. 90%
Zahlung einer laufenden Geldleistung und Beiträge zur Unfallversicherung, Krankenversicherung und Alterssicherung
Erhebung der Elternbeiträge durch die Stadt Flensburg
regelmäßige Fortbildungsangebote
und natürlich kostenlose Vermittlung von Tagespflegekindern

 

Förderung von Kindertagespflege

Seit August 2008 erhalten alle Kindertagespflegepersonen, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen und Flensburger Kinder nach § 24 SGB VIII betreuen, von der Stadt Flensburg unabhängig vom Einkommen der Eltern eine mtl. laufende Geldleistung auf der Grundlage einer Kindertagespflegerichtlinie. Diese wurde zum 01.08.2021 erneut angepasst.

Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa 1,1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Kindertagespflegepersonen erhalten die laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben werden die Kosten der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen zu 90% übernommen und regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge, die sich an den Beiträgen in Kindertagesstätten orientieren.

Richtlinie_KiTa-Aktionsprogramm_2021-2023

Vordruck Verwendungsnachweis Kita Aktionsprogramm 2023

Kindertagespflege Richtlinie (PDF, 113 KB)

Anlage Kindertagespflege Richtlinie (PDF, 190 KB)

Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)

Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023 wurde am 23.03.2023 von der Ratsversammlung der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen.

Diese bietet neben den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und der Prognose des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen auch insgesamt einen informativen Überblick der Flensburger Gesamtsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Aber auch die Herausforderungen, insbesondere in qualitativer Hinsicht, werden aufgezeigt.

Die Planung gibt den Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Flensburg für derzeitige und neue Träger.


Kita-Bedarfsplanung bis 2020 (PDF, 2.2 MB)

Kita-Bedarfsplanung bis 2021 (PDF, 1.8 MB)

Kita-Bedarfsplanung bis 2023 (PDF, 3,7 MB)

Landesinvestionsprogramm U3 und Ü3-Ausbau

Nach der Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 25% der zuwendungsfähigen Kosten werden von der Stadt Flensburg übernommen. Für zukünftige Zuweisungen müsste eine Beschlussvorlage zur Ko-Finanzierung im Jugendhilfe- und Finanzausschuss beraten werden.
Kindertagespflegepersonen erhalten für Ausstattungsinvestitionen und für bauliche Maßnahmen an den Räumen der Tagespflegestelle eine Förderung in Form eines pauschalierten Festbetrages.

Richtline_Landesinvestitionsprogramm2019-2024 (PDF, 60 kB)

Antrag_Investitionsprogramm_des_Landes_2019-2024 (PDF, 105 kB)

Informationen für Träger

Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023 wurde am 23.03.2023 von der Ratsversammlung der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen.

Diese bietet neben den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und der Prognose des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen auch insgesamt einen informativen Überblick der Flensburger Gesamtsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Aber auch die Herausforderungen, insbesondere in qualitativer Hinsicht, werden aufgezeigt.

Die Planung gibt den Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Flensburg für derzeitige und neue Träger.


Kita-Bedarfsplanung bis 2020 (PDF, 2.2 MB)

Kita-Bedarfsplanung bis 2021 (PDF, 1.8 MB)

Kita-Bedarfsplanung bis 2023 (PDF, 3,7 MB)

Ausbaustand U3 (Platz für Kinder unter 3 Jahren)

Die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren werden massiv ausgebaut. Seit 2008 sind mit den Fördermitteln von Bund, Land und Stadt, aber auch durch das große Engagement der Kita-Träger etwa 736 neue Plätze entstanden. Davon etwa 209 in der Kindertagespflege.
Die Flensburger Versorgungsquote U3 liegt im Dezember 2017 bei 36,4%.
Dies sind insgesamt 948 Plätze. Etwa 22% der Kinder werden von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut.

Bundesweit wird eine Versorgungsquote von 39% angestrebt, die aber in jeder Kommune aufgrund des sehr unterschiedlichen regionalen Bedarfs auch höher oder niedriger sein kann. In Flensburg hat sich die Kommunalpolitik auf eine Versorgungsquote von 43% (10106 Betreuungsplätze) bis zum Jahr 2019 festgelegt. Bis 2019 kommen durch bereits laufende oder abgeschlossene Bau- und Erweiterungsmaßnahmen weitere 107 Plätze hinzu, so dass eine Versorgungsquote von etwa 40,8% erreicht wird.

Weitere Einzelheiten können der Flensburger Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2015 bis 2017 entnommen werden.

Kita Bedarfsplanung bis 2019

Förderung von Kindertagesstätten in Flensburg


Die Stadt Flensburg fördert die Betreuung von etwa 4.000 Plätzen in allen Kindertagestätten sämtlicher Träger z. Zt. mit fast 60,0 Mio. Euro jährlich. Darin enthalten sind etwa 5,2 Mio. Euro für Elternbeitrags- und Geschwisterermäßigungen sowie etwa 0,5 Mio. Euro für präventive Zusatzangebote in Kindertagesstätten. Das Land beteiligt sich an der Kita-Finanzierung mit ca. 17 Mio Euro.
Daneben finanzieren sich Kindertagesstätten noch durch Elternbeiträge und einem Eigenanteil des Trägers.

Richtlinie_KiTa-Aktionsprogramm_2021-2023

Vordruck Verwendungsnachweis Kita Aktionsprogramm 2023

Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten ab 01.01.2023

Anlage der Kita-Förderrichtlinie ab 01.01.2023

Förderbeträge Modell-Kita 2023

Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten ab 01.01.2021 (PDF, 990 kB)

Anlage der Kita-Förderrichtlinie ab 01.01.2021 (PDF, 237 kB)

2022 Förderbeträge Flensburger Modell-Kita (PDF, 365 kB)

2022 Förderbeträge Qualitätsoffensive (PDF, 120 kB)

Satzung der Stadt Flensburg über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungen von der Förderfähigkeit

Förderrichtlinie für Zusatzangebote in Kindertagesstätten (RiZAK) (PDF, 70 KB)

Antrag auf Änderung der Gruppenkonfiguration

Antrag auf Gruppenstärkenreduzierung

Formular zur Betreuungseinschränkung

Antrag RiZAK (PDF, 1 MB)

Richtlinie für Zusatz- Angebote an Kindertagesstätten in Flensburg ab 01.01.2021 (PDF, 4 MB)

RiZAK Berichtsbogen (PDF, 52 kB)

Vordruck vereinfachtes Antragsverfahren Qualitätsoffensive ab 2022 (PDF, 16 kB)

Antragsformular Mittagessenkostenzuschuss (DOC, 44 kB)


Landesinvestionsprogramm U3 und Ü3-Ausbau

Nach der Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 25% der zuwendungsfähigen Kosten werden von der Stadt Flensburg übernommen. Für zukünftige Zuweisungen müsste eine Beschlussvorlage zur Ko-Finanzierung im Jugendhilfe- und Finanzausschuss beraten werden.
Kindertagespflegepersonen erhalten für Ausstattungsinvestitionen und für bauliche Maßnahmen an den Räumen der Tagespflegestelle eine Förderung in Form eines pauschalierten Festbetrages.

Richtline_Landesinvestitionsprogramm2019-2024 (PDF, 60 kB)

Antrag_Investitionsprogramm_des_Landes_2019-2024 (PDF, 105 kB)

Sprachkonzept "In Sprache baden"

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Der „Flensburger Arbeitskreis Sprache & Integration“ (FlAkSI) ist ein Zusammenschluss der Sprachexpertinnen, die in den Kindertagesstätten tätig sind, welche an dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil genommen haben. In den wöchentlichen Treffen des FlAkSI ist in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren dieser Offensive eine Konzeption zur sprachpädagogischen Arbeit in
Kindertagesstätten entstanden.

Sprachpädagogische Konzeption für Kindertagesstätten (PDF, 1.432 KB)

Elternbefragung in Flensburg

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Im Sommer 2013 wurden in Flensburg alle Eltern mit Kindern unter drei Jahren zum Betreuungsbedarf befragt. Angeschrieben wurden über 2300 Familien - teilgenommen haben etwa 38%. Die Auswertung der Ergebnisse hat ergeben, dass 42,7% der Flensburger Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsbedarf haben. Eltern benötigen dabei überwiegend eine Betreuung zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche.
Die Untersuchung wurde vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund durchgeführt. Erhoben wurde der Bedarf in 93 Kommunen.

Ergebnisbericht Elternbefragung (Juli 2014) (PDF, 704 KB)






Förderung von Kindertagespflege

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Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa 1,1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Tagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben werden die Kosten der Qualifizierung der Tagespflegepersonen zu 90% übernommen und regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge, die sich an den Beiträgen in Kindertagesstätten orientieren.

Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)

Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stand Flensburg Stand 01.01.2021 (PDF, 124 kB)

Anlage zur Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 137 kB, 03.03.2022)