Beratung zum Kinderschutz
- Sie machen sich Sorgen und vermuten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet ist?
- Sie haben beruflich Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen?
- Sie unterliegen vielleicht der Schweigepflicht?
Wir beraten Sie gern.
Unser Angebot
- Gefährdungseinschätzung (sammeln und bewerten von Gefährdungsmomenten und Ressourcen)
- Erörtern und Abwägen von möglichen Zugängen, Hilfen und Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Empfehlung weitergehender Handlungsschritte und Information über weitere unterstützende Angebote
- Hilfestellung im Abwägen zwischen Schweigepflicht und Kinderschutz
- Methodische Hilfestellung zur Durchführung von Elterngesprächen
Wen beraten wir?
Wir beraten Berufsgeheimnisträger wie:
- Ärzt*innen
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Angehörige eines anderen Heilberufes
- Psycholog*innen
- Lehrer*innen
- Berater*innen für z.B.Familien-, Jugend- und Suchtfragen sowie nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
- Sozialarbeiter*innen
zusätzlich
- alle weiteren jugendhilfeexternen Akteur*innen, die beruflich in direktem oder indirektem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen.
Gesetzliche Grundlagen
§8b Abs. 1 SGB VIII und §8b Abs. 1 SGB VIII i.V.m. §4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz)
Datenschutz
Unsere Beratung unterliegt dem Datenschutz und erfolgt ausschließlich mit pseudonymisierten Sozialdaten der Betroffenen.
Kosten
Unsere Beratung ist kostenlos.