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Mehr Informationen zum Datenschutz

Beratung zum Kinderschutz

  • Sie machen sich Sorgen und vermuten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet ist?
  • Sie haben beruflich Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen?
  • Sie unterliegen vielleicht der Schweigepflicht?

Wir beraten Sie gern.

Unser Angebot

  • Gefährdungseinschätzung (sammeln und bewerten von Gefährdungsmomenten und Ressourcen)
  • Erörtern und Abwägen von möglichen Zugängen, Hilfen und Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Empfehlung weitergehender Handlungsschritte und Information über weitere unterstützende Angebote
  • Hilfestellung im Abwägen zwischen Schweigepflicht und Kinderschutz
  • Methodische Hilfestellung zur Durchführung von Elterngesprächen

Wen beraten wir?

Wir beraten Berufsgeheimnisträger wie:

  • Ärzt*innen
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Angehörige eines anderen Heilberufes
  • Psycholog*innen
  • Lehrer*innen
  • Berater*innen für z.B.Familien-, Jugend- und Suchtfragen sowie nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
  • Sozialarbeiter*innen

zusätzlich

  • alle weiteren jugendhilfeexternen Akteur*innen, die beruflich in direktem oder indirektem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen.

Gesetzliche Grundlagen

§8b Abs. 1 SGB VIII und §8b Abs. 1 SGB VIII i.V.m. §4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz)

Datenschutz

Unsere Beratung unterliegt dem Datenschutz und erfolgt ausschließlich mit pseudonymisierten Sozialdaten der Betroffenen.

Kosten

Unsere Beratung ist kostenlos.