Online Hygienebelehrungen gemäß § 43 IfSG (ausschließlich für Teilnehmer*innen, die in Flensburg wohnen oder arbeiten)
Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schreibt die Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt für Personen vor,
- die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
- die gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.
Die Belehrung erfolgt online bei der Stadt Flensburg ausschließlich für Teilnehmer*innen, die in Flensburg wohnen oder arbeiten. Teilnehmer*innen, die in Flensburg arbeiten, teilen uns bitte auf dem Erklärungsbogen (s.u.) den Flensburger Arbeitgeber oder die Flensburger Betriebsstätte mit.
Bei Fragen zum Ablauf der Online-Hygienebelehrung kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0461 85-2104.
Ablauf des Online-Verfahrens:
1. Sie schauen sich den Belehrungsfilm vollständig an (hierfür ist keinerlei Link oder Entsperrung notwendig) und lesen sich danach das Merkblatt zur Belehrung aufmerksam durch (dieses steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung).
2. Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Testbogen zur Online-Belehrung (PDF, 52 kB)
Erklärungsbogen (PDF, 107 kB)
3. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie den Test und senden ihn mit dem ausgefüllten Erklärungsbogen und einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) entweder auf dem Postweg (bitte nicht per Einschreiben mit Rückschein. Aufgrund der aktuellen Lage erreichen uns diese gar nicht oder nur sehr zeitverzögert.)oder per Mail an:
Gesundheitsdienste
Norderstr. 58-60
24939 Flensburg
E-Mail: ifsg-belehrung@flensburg.de
Sollte der Test unvollständig oder fehlerhaft sein, werden Sie von uns informiert und haben die Möglichkeit, diesen kostenfrei zu wiederholen.
4. Sie haben die Möglichkeit Fragen zu der Hygienebelehrung zu stellen. Diese richten Sie per Mail bitte an ifsg-belehrung@flensburg.de.
5. Nach Eingang und Prüfung der eingereichten Unterlagen, teilen wir Ihnen die Bankverbindung und den Verwendungszweck für die Überweisung der Teilnahmegebühr in Höhe von 25,00 EUR mit.
Schüler*innen (ausschließlich von Flensburger Schulen), die die Hygienebelehrung für ein Schulpraktikum benötigen, erhalten diese kostenfrei. Die Belehrung der Schüler*innen erfolgt über die Schulen. Diese werden über den Ablauf gesondert informiert.
Ehrenamtliche Teilnehmer erhalten diese kostenfrei. Hierzu übermitteln Sie uns bitte zusätzlich zu den unter Punkt 2 aufgeführten Unterlagen den Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit.
Erst nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen sowie der Gebühren versenden wir Ihren Gesundheitspass auf dem Postweg.
Eingereichte Unterlangen von oben nicht genannten Teilnehmer*innen werden nicht bearbeitet und nicht weitergeleitet.