Erziehungsberatung
[Nr.99041001000000 ]
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für Ratsuchende aus der Stadt Flensburg und dem nördlichen Kreisgebiet
Anmeldung:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr telefonisch unter: 0461 / 85 21 29
oder geben Sie uns Ihre Telefonnummer per E-mail, wir rufen zurück.
Über uns (PDF, 645 kB)
Beratungsangebote (PDF, 15 kB)
Beratung für wen (PDF, 120 kB)
Gruppenangebote für Trennungskinder (PDF, 125 kB)
Begleiteter Umgang (PDF, 30 kB)
Erziehungsberatungstellen
Beratungsstellen
Beratungsstellen der Stadt Flensburg
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Flensburg
Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt Flensburg (Jugendamt)
weitere Beratungsstellen in Flensburg
Leistungsbeschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Erziehungsberatungsstellen in Schleswig-Holstein oder
- an das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (Evangelische Beratungszentrum).
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Rechtsgrundlage
§ 28 i. V. m. §§ 16 bis 18 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen Beratungs- und Hilfsangeboten und zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein. und des Landesjugendamtes.
- Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämter
- Stark mit Kindern
- Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Erziehungs- und Betreuungsbedarf
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