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Frühförderung behinderter Kinder

Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt beziehungsweise abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Rechtsgrundlage

§ 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

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Was sollte ich noch wissen?

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