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Teilhabeleistungen 

Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Die Teilhabeleistungen umfassen die Möglichkeit des Mitmachens in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Zum Beispiel im Sportverein, beim Musik- oder Tanzunterricht, bei einer Freizeit oder beim Babyschwimmen.

Es gibt 15,00 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die den Eltern überwiesen werden. 

Die Leistung kann verwendet werden für

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • die Teilnahme an Freizeiten.

Grundsätzlich ist eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Angebote möglich.

Außerdem besteht die Möglichkeit die Leistung in einer Summe abzurechnen, um zum Beispiel an einer Freizeit teilnehmen zu können (Beispiel: Zeltlager).

Es können im Rahmen der zur Verfügung stehenden 15,00 Euro pro Monat – in begründeten Ausnahmefällen auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an den oben genannten Aktivitäten entstehen. Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter Flensburg oder bei der Stadt Flensburg darauf an. (siehe Zuständigkeiten)