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Schulmaterial (sogenannter „Schulbedarf")

Für jedes Schulkind werden jedes Jahr 70 Euro am 1. August und 30 Euro am 1. Februar ausgezahlt. Hiervon sollte Schulmaterial bezahlt werden (zum Beispiel Hefte und Stifte).

  • Nur Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen diese Leistung beantragen.

  • Der Zuschuss wird jeweils auf das Bankkonto der Eltern überwiesen.