Zuschüsse aus dem Bildungspaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder der Stadt Flensburg (Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF, 71 kB)
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Bildungsleistungen
Bildungsleistungen gibt es für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Unter dem Begriff "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch andere Formen der Kinderbetreuung bei Tageseltern oder ähnlichen Einrichtungen zu verstehen.
Teilhabeleistungen - Mitmachen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit
Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Die Teilhabeleistungen umfassen die Möglichkeit des Mitmachens in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Zum Beispiel im Sportverein, beim Musik- oder Tanzunterricht, bei einer Freizeit oder beim Babyschwimmen.
Wer ist zuständig? Welche Ansprechpartner gibt es?
Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.