Berufsbetreuer werden
Als gesetzlicher Betreuer unterstützen Sie volljährige Personen, die beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne Unterstützung regeln können.
Die Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers erfolgt im Rahmen einer Selbstständigkeit. Über den zeitlichen Umfang, sowie die Anzahl der geführten gesetzlichen Betreuungen entscheiden Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Eine nebenberufliche Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer ist ebenso möglich.
Im Rahmen des am 01.01.2023 in Kraft getretenen Betreuungsorganisationsgesetzes ist vor Beginn der Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer eine entsprechende Registrierung notwendig. Diese setzt einen Sachkundenachweis sowie eine persönliche Eignung voraus.
Die Sachkunde kann bei verschiedenen Bildungsträgern absolviert werden. Darüber hinaus liegen sowohl im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik als auch im Rahmen eines zum Richteramt befähigenden Studium (Volljurist) die Sachkunde vor. Andere Studien- und Berufsabschlüsse können ebenso wie einschlägige Berufserfahrungen und Fortbildungen unter Umständen teilweise anerkannt werden.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer haben oder sich über diese Tätigkeit informieren möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Maurin (Telefon: 0461 - 85 4577).