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Abfallbeförderernummer beantragen

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

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An wen muss ich mich wenden?

An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.

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Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV),
  • Nachweisverordnung (NachwV).

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren

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