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Wahlen

Wahlen & Abstimmungen

Das Bürgerbüro ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen  (z. B. Europawahl / Landtagswahl) und Abstimmungen (z.B. Bürgerentscheid / Bürger-begehren) zuständig .

Wir kümmern uns unter anderem um die Erstellung der Wählerverzeichnisse, Besetzung der Wahlvorstände, Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Ausstattung der Wahllokale, Benachrichtigung der Wähler, Auszählung der Stimmen am Wahlabend und auch um die Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses.

Wir beraten Sie gerne darüber hinaus in allen Fragen rund um das Wahlrecht.

Wahlbezirks- und Wahlkreiseinteilung

Aktuelle Wahlbezirks- und Wahlkreiseinteilung der Stadt Flensburg

Übersichtskarte der Flensburger Wahlbezirke  Stand: Kommunalwahl 2023 (PDF,  14,5 MB)

Übersichtskarte der Flensburger Wahlkreise Stand: Kommunalwahl 2023 (PDF, 3,7 MB)

Übersicht der Flensbuger Wahlbezirke mir den jeweils zugeordneten Straßen (PDF, 56 KB) 

Übersicht aller Flensburger Straßen mit dem jeweils zugeordneten Wahlbezirk (PDF, 115 KB)
 
Onlineantrag für Briefwahlunterlagen

Wahlergebnisse

Kommunalwahlen

Oberbürgermeisterwahlen

Landtagswahlen

Bundestagswahlen

Europawahlen

Seniorenbeiratswahlen

Leistungsbeschreibung

Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.

Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
 
 
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.