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Veterinärangelegenheiten

Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.

Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:

  • Erhaltung der Tiergesundheit, das heißt Schützen des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden,
  • Verhüten und Bekämpfen bestimmter, vom Tier auf den Menschen oder von Tier zu Tier übertragbarer Krankheiten (Tierseuchenbekämpfung),
  • Schützen des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
  • Erhalten und Steigern der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
  • Ein- und Ausfuhr lebender Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
  • Schützen der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen und
  • tierärztliches Berufsrecht.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)),
  • das Landeslabor (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) Schleswig-Holstein oder
  • an die Kreise/kreisfreien Städte (Veterinärämter).

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Liste der Veterinärämter und weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

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