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Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser - Infos, Tipps und Anzeigepflichten

Das Trinkwasser im Stadtgebiet Flensburg wird von den Stadtwerken Flensburg GmbH und dem Wasserverband Nord in Oeversee geliefert. Die einwandfreie Qualität gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung wird durch die Gesundheitsdienste regelmäßig überwacht.

Sie haben Fragen zur Trinkwasserqualität?

Wir beraten und informieren Sie hinsichtlich Trinkwasserhygiene und technischen Fragestellungen rund um die Wasserversorgung. Im Rahmen der gesetzlichen Überwachung entnehmen wir diesbezüglich auch Trinkwasserproben.

Gesundes Trinkwasser

Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen


Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung

Anzeigeformular Nutzung einer Brauchwassernutzungsanlage

Anzeige einer Trinkwasserinstallation gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5


Legionellen: Empfehlung Durchführung Gefährdungsanalyse

Maßnahmen bei der technischen Überschreitung des Maßnahmenwertes für Legionellen

Empfehlung für Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung

Leistungsbeschreibung

Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und ggf. Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z. B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
(z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z. B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Falle einer Beratung ggf. technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.