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Bettensteuer

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

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Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

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Rechtsgrundlage

§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

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Anträge / Formulare

Keine

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Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

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