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Sporthalle, Sportplatz nutzen

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

Sie wollen aktiv werden und sich sportlich in Hallen oder Sporteinrichtungen der Stadt Flensburg betätigen? Oder Sie suchen freie Hallenzeiten für Gruppen Ihres Vereins?

Die Stadt Flensburg stellt Ihnen gerne nach den unten aufgeführten “Vergabekriterien“ die Sportstätten in freien Zeiten zur Verfügung. Zusätzlich zur telefonischen Auskunftsmöglichkeit über freie Sportanlagenzeiten haben Sie hier jederzeit die Möglichkeit freie Sportanlagenzeiten zu erkunden und diese mit dem "Antrag - Sportanlagenzeiten" zu beantragen.

Beantragung von Sportanlagenzeiten in drei Schritten:

  1.  Laden Sie sich den “Antrag - Sportanlagenzeiten“ herunter.
  2.  Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail an hallenvergabe@flensburg.de und informieren Sie sich über freie Sportanlagenzeiten.
  3.  Füllen Sie den “Antrag - Sportanlagenzeiten“ aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn uns zu.


Der Antrag kann digital ausgefüllt, muss jedoch mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Er ist in Textform auf elektronischem Weg an hallenvergabe@flensburg.de oder per Fax an 0461/85-2292 oder per Schriftform an Kommunale Immobilien, Immobilienwirtschaft, Schützenkuhle 26, 24937 Flensburg zuzusenden.
Mit der Beantragung einer Sportanlagenzeit erklären Sie sich mit den »Vergabekriterien für die Nutzung von Sportanlagen in der Trägerschaft der Stadt Flensburg, als Eckpunkte der in Erstellung befindlichen Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO)« einverstanden. Alle Beantragungen haben durch den gesetzlichen Vertreter des Vereins, der Organisation oder Institution bzw. dessen Geschäftsstelle – nicht durch einzelne Spartenleiter – zu erfolgen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Sie wollen aktiv werden und sich sportlich in Hallen oder Sporteinrichtungen der Stadt Flensburg betätigen? Oder Sie suchen freie Hallenzeiten für Gruppen Ihres Vereins?

Die Stadt Flensburg stellt Ihnen gerne nach den unten aufgeführten “Vergabekriterien“ die Sportstätten in freien Zeiten zur Verfügung. Zusätzlich zur telefonischen Auskunftsmöglichkeit über freie Sportanlagenzeiten haben Sie hier jederzeit die Möglichkeit freie Sportanlagenzeiten zu erkunden und diese mit dem "Antrag - Sportanlagenzeiten" zu beantragen.

 

Beantragung von Sportanlagenzeiten in drei Schritten:

  1.  Laden Sie sich den “Antrag - Sportanlagenzeiten“ herunter.
  2.  Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail an hallenvergabe@flensburg.de und informieren Sie sich über freie Sportanlagenzeiten.
  3.  Füllen Sie den “Antrag - Sportanlagenzeiten“ aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn uns zu.


Der Antrag kann digital ausgefüllt, muss jedoch mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Er ist in Textform auf elektronischem Weg an hallenvergabe@flensburg.de oder per Fax an 0461/85-2292 oder per Schriftform an Kommunale Immobilien, Immobilienwirtschaft, Schützenkuhle 26, 24937 Flensburg zuzusenden.
Mit der Beantragung einer Sportanlagenzeit erklären Sie sich mit den »Vergabekriterien für die Nutzung von Sportanlagen in der Trägerschaft der Stadt Flensburg, als Eckpunkte der in Erstellung befindlichen Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO)« einverstanden. Alle Beantragungen haben durch den gesetzlichen Vertreter des Vereins, der Organisation oder Institution bzw. dessen Geschäftsstelle – nicht durch einzelne Spartenleiter – zu erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Information zu den Sporthallen und Sportplätzen an folgender Stelle möglich: 

Kommunale Immobilien

Abt. Immobilienmanagement

Schützenkuhle 26

24937 Flensburg

Hallenvergabe@flensburg.de

0461-85 2568