Soldatenversorgung
Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz werden seit Ende 2014 nicht mehr durch das Landesamt erbracht. Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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Was sollte ich noch wissen?
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