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Cross Compliance Überprüfung

„Cross Compliance“ (CC) steht für grundlegende Anforderungen an Landwirte.
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Landwirte, wenn sie mit EU-Mitteln finanzierte Beihilfen beziehen, über die Antragsvoraussetzungen hinausgehende Anforderungen einhalten.
Die Cross Compliance-Regelungen betreffen gleichermaßen Empfänger von EU-Direktzahlungen nach dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) wie Zahlungsempfänger aus den Programmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER - darunter fallen Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete, Natura 2000-Prämie und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen). Dabei geht es gemäß Art. 93 i.V.m. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 um drei Bereiche:

  • Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen,
  • Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und
  • Tierschutz.

Werden die für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% und 100 % der im jeweiligen Kalenderjahr beantragten Zahlungen.
Jährlich werden mindestens 1% aller Zahlungsempfänger in Schleswig-Holstein durch die zuständigen Kontrollbehörden auf Einhaltung der Cross Compliance-Anforderungen überprüft. Für einzelne Anforderungen gelten höhere Kontrollquoten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragstellernummer für den Sammelantrag (BNRZD).

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sammelantragstellung bis 15. Mai jeden Jahres.

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Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Regelung der Einhaltung von Anforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz – AgrarZahlVerpflG)
  • Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung – AgrarZahlVerpflV)
  • Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV)
  • Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit für Kontrollen (Cross Compliance) im Rahmen der Durchführung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (Cross-Compliance-Verordnung)

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

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