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Kanalstörung melden

Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
  • direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.

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Rechtsgrundlage

§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

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