Aufnahme an einem Gymnasium anmelden
Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine vertiefte allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht. Mit der Abiturprüfung wird das Zeugnis zur allgemeinen Hochschulreife erworben.
Zum Schuljahr 2019/20 wird - aufwachsend mit dem 5. und 6. Jahrgang - der neunjährige Bildungsgang zum Abitur die Regel am Gymnasium. Die bestehenden G8-Jahrgänge laufen aus. Eines der insgesamt 99 öffentlichen Gymnasien bietet weiterhin ausschließlich den achtjährigen Bildungsgang an. Drei Gymnasien bieten parallel sowohl den neun- als auch den achtjährigen Bildungsgangs an (sog. Y-Modell).
Das Land Schleswig-Holstein fördert an Gymnasien die G8-Mittagsbetreuung und die Angebote der Offenen Ganztagsschulen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Schulleiterinnen/Schulleiter der jeweiligen Gymnasien.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4
- Schulübergangsempfehlung
- Gegebenenfalls Lernplan
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Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Anmeldung an weiterführende Schulen gelten Termine, die das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein jeweils im September für das kommende Schuljahr veröffentlicht.
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Rechtsgrundlage
- Schulgesetz Schleswig-Holstein (Schulgesetz - SchulG)
- Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (SAVOGym)
- Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)
- Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO)
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Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu Gymnasien in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal „Bildung Schleswig-Holstein“.
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