Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz


Fundsachen melden

Fundbüro

Das Fundbüro ist Ihr Ansprechpartner für verlorene oder gefundene Gegenstände aller Art.

  • Hier werden beispielsweise Schmuckstücke, Handys, Kleidungsstücke, Fahrräder, Geldbörsen und vieles mehr nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt und an ihre Eigentümer wieder ausgegeben.
  • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen besteht für die Finder die Möglichkeit, Fundsachen abzuholen und das Eigentum an diesen zu erwerben.

Online-Suche nach Fundsachen

Nach im Fundbüro abgegebenen Gegenständen können Sie auch online suchen:

Wir stehen Ihnen natürlich wie bisher gerne persönlich oder telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

Fundsachenversteigerung

Nach Ablauf einer Lagerungsfrist von bis zu 6 Monaten werden nicht abgeholte Fundsachen versteigert.

Termine

Die nächste Fundsachenversteigerung findet am Dienstag, 13.02.2024 um 14.00 Uhr im Raum K18 im Rathaus statt!

  • vierteljährlich nach öffentlicher Ankündigung (ohne Anmeldung)
  • Besichtigung der Fundsachen:  am Tag der Versteigerung,  9.00 - 12.00 Uhr

Was wird versteigert?

Regelmäßig zur Versteigerung kommen Fahrräder, Handys, Rucksäcke und Taschen, Regenschirme und anderes. Die betreffenden Fundsachen entnehmen Sie bitte der aktuellen Versteigerungsliste, die wir immer ca. 1 Woche vor dem Termin veröffentlichen.

Ablauf

Der Versteigerer stellt alle zu versteigernden Gegenstände kurz vor. Ein Zuschlag wird „ zum Dritten“ vergeben. Wer den Zuschlag erhält hat den gebotenen Betrag sofort in bar einzuzahlen und den ersteigerten Gegenstand mitzunehmen. Es werden keine Aufschläge auf den gebotenen Betrag fällig.

Weitere Informationen zu dem Versteigerungsverfahren erhalten Sie zu Beginn der jeweiligen Versteigerung.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.