Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz


Fischereischein für Menschen mit Behinderung genehmigen lassen

Leistungsbeschreibung

Sie können bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.
Die Genehmigung erlaubt es mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag schriftlich bei der oberen Fischereibehörde
  • Sie erhalten postalisch eine Ausnahmegenehmigung
  • Sie entrichten die Gebühren zur Fischereiabgabe

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek  – Abteilung Fischerei

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: ab Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Ggf. Vollmacht des Antragstellers oder der Antragstellerin
  • Die Voraussetzung, ob die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert, muss geprüft werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Ggf. ein  ärztliches Attest, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der Schwerbehinderung nicht abgelegt werden kann

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Behinderten-Ausweis.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

  • Beim Angeln ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen
  • Eine erwachsene Begleitperson, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, muss beim Angeln anwesend sein. Die Begleitperson hat während des Fischfangs die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Fischereiverordnungen zu achten.
  • Gültigkeit nur für den Fischfang mit der Handangel 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben am

08.07.2022

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Gebühren

  • Kostenfrei
    Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos, wird aber in Verbindung mit der Fischereiabgabemarke versendet. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.