Einbürgerung
Einbürgerung & Staatsangehörigkeit
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für ausländische Bürgerinnen und Bürger richtet sich nach den Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns und lassen Sie sich über erforderliche Aufenthaltszeiten, Sprachkenntnisse und weitere wichtige Voraussetzungen informieren.
Sie erhalten bei uns alle nötigen Formulare und weitere Hinweise (z.B. zur Frage, ob Sie Ihre bestehende Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder nicht).
Gerne nutzen Sie die nachfolgend genannten Links und erfahren noch mehr über unser Staatsangehörigkeitsrecht, den Einbürgerungstest und die Sprachprüfung!
Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschule Flensburg zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Leistungsbeschreibung
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) – https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/E/einbuergerung.html
Ergänzende Hinweise des Bürgerbüros finden Sie hier.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
§§ 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.