Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz


Ehrungen für Lebensretter

Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.

Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart – möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.