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Berufsbildende Schulen und Regionale Berufsbildungszentren

Das vielfältige Bildungsangebot der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren vermittelt die erforderliche Grund- und/oder Fachbildung für einen bestimmten Beruf oder ein bestimmtes Berufsfeld und ermöglicht je nach individueller Vorbildung und Fähigkeit den Erwerb aller Schulabschlüsse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife.
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Schulabschluss, die einen Einstieg in das Berufsleben erst schaffen beziehungsweise einen schulischen Berufsabschluss oder einen höherwertigen Schulabschluss erwerben wollen, bieten sich an den berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein sechs Schularten an:

Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt im Rahmen der dualen Berufsausbildung gemeinsam mit den ausbildenden Betrieben eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und erweitert die allgemeine Bildung. Mit dem Abschluss der Berufsschule kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss, der Mittlere Schulabschluss oder die Fachhochschulreife erworben werden.
Für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, werden besondere Klassen gebildet. Das Ausbildungsvorbereitende Jahr bereitet Jugendliche in verschiedenen Berufsfeldern wie Wirtschaft und Verwaltung oder Technik auf eine Berufsausbildung oder die Aufnahme einer Berufstätigkeit vor. Der Bildungsgang kann Qualifizierungsbausteine umfassen. Der Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses ist möglich.
Ein vergleichbares Bildungsangebot sind die Berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit begleitendem Berufsschulunterricht, die bei Bildungsträgern, beispielsweise Jugendaufbauwerken, durchgeführt werden.
In Berufseingangsklassen werden berufsschulpflichtige Jugendliche beschult, die keinen der vorgenannten Bildungsgänge der Berufsschule besuchen.

Berufsfachschule
Es gibt drei Schultypen mit unterschiedlicher Zielsetzung:

  • Die Berufsfachschule nach § 1 Abs. 1 Berufsfachschulverordnung (Typ I) vermittelt in bestimmten Fachrichtungen berufliche Grundqualifikationen und berufliche Orientierung. Mit dem Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule wird der Mittlere Schulabschluss erworben.
  • Die Berufsfachschule nach § 1 Abs. 2 Berufsfachschulverordnung (Typ II) bereitet in drei Jahren auf den Abschluss in dem Ausbildungsberuf Holzbildhauerin und Holzbildhauer nach der Handwerksordnung vor.
  • Die Berufsfachschule nach § 1 Abs. 3 Berufsfachschulverordnung (Typ III) vermittelt in bestimmten Fachrichtungen eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, die nur in Schulen erworben werden kann. Angeboten werden unter anderem die Fachrichtungen Sozialpädagogik, Sozialwesen sowie Wirtschaft. Der Abschluss des Bildungsganges kann zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses führen.

Berufliches Gymnasium
Das Berufliche Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern nach Abschluss der Sekundarstufe I in bestimmten Fachrichtungen durch berufsbezogene und allgemein bildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht (allgemeine Hochschulreife). Es richtet sich dabei vorrangig an Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss.
Am Ende der Jahrgangsstufe 12 kann die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben werden. Die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule wird erst in Verbindung mit einer fachpraktischen Zeit erworben.

Fachoberschule
Die Fachoberschule führt junge Erwachsene mit dem Mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit in bestimmten Fachrichtungen zur Fachhochschulreife.

Berufsoberschule
Die Berufsoberschule führt junge Erwachsene mit Fachhochschulreife und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit in bestimmten Fachrichtungen zur fachgebundenen Hochschulreife, mit Nachweis entsprechender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife.

Fachschule
Die Fachschule vermittelt in bestimmten Fachrichtungen durch Weiterbildung erweiterte berufliche Fachkenntnisse. Die überwiegend zweijährige Fachschule schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und kann zu weiteren schulischen Abschlüssen und Berechtigungen führen. Angeboten werden technische Fachrichtungen sowie unter anderem die Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Sonder- und Sozialpädagogik.
Der Abschluss einer mindestens zweijährigen Fachschule kann zum Erwerb der Fachhochschulreife führen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die jeweilige Schule / das Regionale Berufsbildungszentrum.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

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