Feststellung einer Behinderung beantragen
Die Behindertenberatung beantwortet Fragen zum Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), das heißt zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Nachteilsausgleiche.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
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Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
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