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Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis

Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte

  • eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
  • ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
  • eine Zustimmung im Einzelfall.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, wenn Sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigen,
  • an eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, wenn Sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigen,
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27, wenn Sie eine Zustimmung im Einzelfall benötigen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.