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Wohnungssicherung Beratung

Wohn- und Obdachlosenhilfe für
FlensburgerInnen

Achtung:

Terminvereinbarung unter: wohnhilfen@flensburg.de


Wir beraten Sie, wenn Sie...

von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bedroht sind

  • Überprüfung der Wohnraumsicherung bei aktuell gefährdetem Mietverhältnis (Mietschulden, Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung)

aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind

  • Unterbringung bei Obdachlosigkeit in der Notunterkunft

Wer sind wir?

  • Herr Fust (Leitung, Diplom-Sozialpädagoge mit Zusatzzertifikat als Schuldnerberater)
  • Frau Stolberg (Diplom-Sozialpädagogin)
  • Frau Logan (Diplom-Sozialpädagogin)
  • Frau Hannemann (Diplom-Sozialpädagogin)
  • Frau Schallock (Bachelor der Vermittlungswissenschaften)
  • Herr Paulsen (Diplom- Sozialpädagoge)


Leistungsbeschreibung

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.