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Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:

  • Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
  • Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
  • Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
  • Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
  • medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
  • Anlagensicherheit,
  • physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.