Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum beantragen
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Seit dem 1. Juni 2025 gilt die Flensburger Zweckentfremdungssatzung. Diese können Sie hier abrufen . Fortan gilt, dass Wohnraum in Flensburg nur noch mit Genehmigung für andere Zwecke als zum Wohnen genutzt werden darf. Hintergrund ist die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt: Das Ziel der Regelung ist es, den in Flensburg knappen Wohnraum zu schützen und sicherzustellen, dass Wohnungen vorrangig zum Wohnen genutzt werden. Nähere Informationen zum Thema Zweckentfremdung finden Sie hier .