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Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Vorgeburtliche Anmeldung

Vorgeburtliche Anmeldung

Sie erwarten ein Kind, das in Flensburg oder Glücksburg geboren werden soll?

Melden Sie Ihr Kind gerne über unser Formular bereits vor der Geburt an:

Vorgeburtliche Anmeldung eines Kindes

Bitte beachten Sie, dass der Vorgang erst dann abgeschlossen ist, wenn Sie am Formularende "Einreichen“ angeklickt und die Ausgabe der Vorgangsnummer erreicht haben.

Sie erhalten nach der Geburt von uns 3 Urkunden gebührenfrei (Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse). Sollten weitere Urkunden gewünscht sein, geben Sie diese gerne bei der vorgeburtlichen Anmeldung an.

in diesem Fall öffnet sich anschließend die Eingabemaske des Bezahlsystems, wo Sie (über eine gesicherte Verbindung) die Angaben zur Zahlung machen können (sofern die Urkunden gebührenpflichtig sind). Sie können mit PayPal, GiroPay, Keditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlen. Diese Urkunden werden Ihnen nach der Geburt zugesandt.

Broschüre für werdende Eltern

Liebe werdende Eltern, liebe werdende Mutter, lieber werdender Vater,

Sie freuen sich auf Ihr Neugeborenes, das Ihre Familie vergrößern und bereichern wird. Für die gemeinsame Zukunft wünschen wir Ihnen viel Glück und viele freudige Momente!

Die Geburt eines Kindes ist ein besonders schönes Ereignis. Dennoch sind etliche Formalitäten zu erledigen, bei denen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes mit der Broschüre für werdende Eltern gerne behilflich sein möchten. Hierin ist beschrieben, welche Unterlagen Sie beispielsweise zur Voranmeldung Ihres Kindes benötigen, falls Sie in einer Flensburger Klinik entbinden möchten. Weiterhin erhalten Sie einen Überblick darüber, was Sie bereits vor der Geburt erledigen können und welche weiteren Möglichkeiten nach der Geburt in Zusammenarbeit mit uns bestehen.

Neben einem Ablauf, der die Geburt chronologisch verdeutlicht, einer Checkliste, welche Unterlagen in jedem individuellen Fall zur Geburtsbeurkundung benötigt werden, verschiedenen Merkblättern und der Beantwortung häufig gestellter Fragen finden Sie hier einen Flyer der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), wenn Fragen zum Vornamen auftauchen.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern

    • Geburtsurkunden der Eltern

    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

    • Geburtsurkunde der Mutter

    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

      • Geburtsurkunde des Vaters

      • ggf. die Sorgeerklärung

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Frist

Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.06.2017
Fachlich freigegeben durch:

BMI Referat VII1