Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit. Häusliche Gewalt zeigt sich häufig in psychischer, physischer, emotionaler oder sexueller Gewalt oder werden evtl. auch in nachhaltiger Verfolgung. Neben Krisenintervention erhalten die Frauen im Frauenhaus psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung, um Wege aus den von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen.

In Schleswig-Holstein gibt es 17 Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterliegen der Schweigepflicht

An wen kann ich mich wenden?

Das Frauenhaus bietet von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern eine sichere Unterkunft und Schutz, indem sie Unterstützung bekommen und neue Perspektiven bilden können. Die Mitarbeiterinnen unterstützen und begleiten bei Bedarf zu Kontakten mit Ämtern und Behörden, Rechtsanwält*innen, Beratungsstellen, Kitas und Schulen etc.

Frauenhaus Flensburg
Telefon: 0461 - 46363
E-Mail: frauenhaus@fin-flensburg.de
Internet: www.fin-flensburg.de

Weitere Informationen über die Frauenhäuser in ganz Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:

Frauenhäuser in Schleswig-Holstein

Kosten

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Bewohnerinnen kostenfrei.

Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden.

Ansprechpunkt

  • Frauenhaus
  • An das Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen«, Telefonnummer 116 016

Hinweise (Besonderheiten)

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern
  • Geburts- und Heiratsurkunden
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung
  • Sorgerechtsentscheide
  • Erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen