Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:

  • Montag:            10:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag:    14:00 - 16:00 Uhr

Anfragen können Sie auch per E-Mail unter  einbuergerung@flensburg.de an uns richten.

Antragstellung - Wie gehe ich vor?

Aufgrund der hohen Nachfrage zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mussten wir die individuelle Beratung vor Antragstellung leider einstellen und die bereits vereinbarten Termine absagen. 

Schritt 1: Quick-Check-Up

Bevor Sie einen Antrag einreichen, prüfen Sie bitte eigenständig anhand des Quick-Check-Up, ob eine Antragstellung bereits erfolgsversprechend sein kann. 

Schritt 2: je nach Ergebnis des Quick-Check-Up

Positiv?

Bei positivem Quick-Check-Up können Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag schriftlich stellen.

      Anlage 1 zum Einbürgerungsantrag
      Anlage 2 zum Einbürgerungsantrag
      Anlage 3 zum Einbürgerungsantrag
      Anlage 4 zum Einbürgerungsantrag

Negativ?

  • Bei negativem Quick-Check-Up: Wir raten Ihnen grundsätzlich von einer Antragstellung ab!
  • Wir bitten Sie, per Email an
    einbuergerung@flensburg.de nach Ausnahmetatbeständen zu fragen.

Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht 

Seit dem 27.Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht. 
Genauere Informationen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zu Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungstest und Sprachprüfung

Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschulen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich meinen Antrag einreichen?

Die Unterlagen können Sie entweder auf dem Postweg, per E-Mail oder zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Informationstresen einreichen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie ausschließlich Kopien einreichen und keine Originaldokumente.

Wie ist der Bearbeitungsstand meines Antrages?

Wir bitten Sie, von Nachfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann es bei zusätzlichen Anfragen zu weiteren Verzögerungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 12 Monate. Nur wenn Sie alle benötigten Unterlagen (Liste der benötigten Unterlagen) vollständig eingereicht haben, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Nachforderungen verzögern den Prozess. Gründe für die längere Bearbeitungszeit sind die Komplexität der zu prüfenden Unterlagen und hohe Antragszahlen.

Was sollte ich tun, wenn ich während der Bearbeitung meines Antrages umziehe?

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldebescheinigung zuzusenden, sobald Sie nicht mehr in Flensburg wohnen. Wir werden Ihren Einbürgerungsantrag dann an die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde weiterleiten. Ein neuer Einbürgerungsantrag ist nicht erforderlich.

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht behalten. Es kann aber sein, dass Sie nach dem Recht des Landes Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit diese automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.

Wann muss ich die Einbürgerungsgebühr bezahlen?

Nach Abschluss Ihres Einbürgerungsverfahrens erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Kosten

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

Rechtsgrundlage(n)

§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

Verfahrensablauf

  1. Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren.
  2. Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist.
  3. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland.
  • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit ist geklärt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, wie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder eine Mehrehe.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegenüber der Einbürgerungsbehörde
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis:

 der Identität und Staatsangehörigkeit:

  • Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes

 zum Personenstand:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde

 des Aufenthaltsrechts:

  • Elektronischer Aufenthaltstitel

der Wohnsituation:

  • Aktueller Mietvertrag und Nachweis über tatsächlich gezahlte Miete

ODER

  • Kaufvertrag über Wohneigentum und Nachweis über monatliche Darlehenszahlungen und Nachweis über monatliche Betriebs/Nebenkosten und Heizkosten

des Unterhalts:

  • Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide, Nachweis zu bestehender Kranken und Pflegeversicherung, Nachweis zur Altersvorsorge
  • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen

Zu Sprachkenntnissen B1 GER:

  • Sprachzertifikat DeutschB1

ODER

  • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis

ODER

  • vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)

ODER

  • Nachweis über Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)

Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:

  • Bestandener Einbürgerungstest

ODER

  • Bestandener Test »Leben in Deutschland«

ODER

  • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt-, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein