Einbürgerung beantragen
Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:
- Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Anfragen können Sie auch per E-Mail unter einbuergerung@flensburg.de an uns richten.
Antragstellung - Wie gehe ich vor?
Aufgrund der hohen Nachfrage zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mussten wir die individuelle Beratung vor Antragstellung leider einstellen und die bereits vereinbarten Termine absagen.
Schritt 1: Quick-Check-Up
Bevor Sie einen Antrag einreichen, prüfen Sie bitte eigenständig anhand des Quick-Check-Up, ob eine Antragstellung bereits erfolgsversprechend sein kann.
Schritt 2: je nach Ergebnis des Quick-Check-Up
Positiv?
Bei positivem Quick-Check-Up können Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag schriftlich stellen.
- Beachten Sie bitte unsere Liste
Benötigte Unterlagen für den Einbürgerungsantrag - Füllen Sie den Einbürgerungs-Antrag aus und reichen diesen mit den erforderlich Anlagen ein.
Anlage 1 zum Einbürgerungsantrag
Anlage 2 zum Einbürgerungsantrag
Anlage 3 zum Einbürgerungsantrag
Anlage 4 zum Einbürgerungsantrag
Negativ?
- Bei negativem Quick-Check-Up: Wir raten Ihnen grundsätzlich von einer Antragstellung ab!
- Wir bitten Sie, per Email an
einbuergerung@flensburg.de nach Ausnahmetatbeständen zu fragen.
Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht
Seit dem 27.Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.
Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zu Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungstest und Sprachprüfung
Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschulen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich meinen Antrag einreichen?
Wie ist der Bearbeitungsstand meines Antrages?
Wir bitten Sie, von Nachfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann es bei zusätzlichen Anfragen zu weiteren Verzögerungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 12 Monate. Nur wenn Sie alle benötigten Unterlagen (Liste der benötigten Unterlagen) vollständig eingereicht haben, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Nachforderungen verzögern den Prozess. Gründe für die längere Bearbeitungszeit sind die Komplexität der zu prüfenden Unterlagen und hohe Antragszahlen.
Was sollte ich tun, wenn ich während der Bearbeitung meines Antrages umziehe?
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?
Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht behalten. Es kann aber sein, dass Sie nach dem Recht des Landes Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit diese automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.
Wann muss ich die Einbürgerungsgebühr bezahlen?
Nach Abschluss Ihres Einbürgerungsverfahrens erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG
Verfahrensablauf
- Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren.
- Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist.
- Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.
Voraussetzungen
- Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland.
- Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit ist geklärt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
- Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, wie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder eine Mehrehe.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegenüber der Einbürgerungsbehörde
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Erforderliche Unterlagen
Für den Nachweis:
der Identität und Staatsangehörigkeit:
- Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes
zum Personenstand:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
des Aufenthaltsrechts:
- Elektronischer Aufenthaltstitel
der Wohnsituation:
- Aktueller Mietvertrag und Nachweis über tatsächlich gezahlte Miete
ODER
- Kaufvertrag über Wohneigentum und Nachweis über monatliche Darlehenszahlungen und Nachweis über monatliche Betriebs/Nebenkosten und Heizkosten
des Unterhalts:
- Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide, Nachweis zu bestehender Kranken und Pflegeversicherung, Nachweis zur Altersvorsorge
- Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen
Zu Sprachkenntnissen B1 GER:
- Sprachzertifikat DeutschB1
ODER
- deutsches Abschlusszeugnis der Haupt, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis
ODER
- vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
ODER
- Nachweis über Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:
- Bestandener Einbürgerungstest
ODER
- Bestandener Test »Leben in Deutschland«
ODER
- deutsches Abschlusszeugnis der Haupt-, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein