Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung . Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.

Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

Allgemeiner Sozialer Dienst

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Flensburg ist ein Fachdienst innerhalb des Fachbereiches Jugend. Als Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet er Beratung und Unterstützung

  • in Erziehungs- und Familienfragen
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • bei der Vermittlung und Koordinierung von Beratungs- und Hilfsangeboten
  • bei der Einleitung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Er wirkt mit bei

  • familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerechts- und Umgangsregelungen)
  • jugendgerichtlichen Verfahren

Weitere Informationen über die Arbeit im ASD finden Sie auch hier: https://www.jugendaemter.sh/

Eine mögliche Kindeswohlgefährdung mitteilen

Kinder und Jugendliche, die Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren, benötigen zeitnah Schutz und Hilfe. In der Regel sind nahestehende Personen bzw. Personen, die dicht an den Kindern dran sind, diejenigen, denen Gefährdungen auffallen. Sie können Informationen weitergeben und damit Hilfeprozesse einleiten.Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Gefährdungen auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und lassen Sie sie wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren. Wenn Sie jedoch den Eindruck haben, dass Ihre Ansprache eine (weitere) Gefährdung für das Kind darstellt oder diese nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes geführt hat, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Behörden auf. In Akutsituationen (Gefahr für Leib und Leben) rufen Sie bitte die Polizei (110) an. Andernfalls können Sie uns per Mail unter jugend@flensburg.de oder telefonisch unter 0461/85-2196 erreichen. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Anonymität wahren.


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe und zu einzelnen Beratungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).