Bauordnung
Technisches Rathaus I
Stadt Flensburg
Am Pferdewasser 14
Leitung: Heidi Mewes
24937 Flensburg
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Anträge & Services
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen, Onlineantrag
- Bauvoranfrage stellen, Onlineantrag
- Beseitigung von Anlagen beantragen, Onlineantrag
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen, Onlineantrag
- Hausnummernvergabe
- Lageplan als Bauvorlage - Erstellung beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Vergabe von Straßennamen und Hausnummern
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung, Onlineantrag
Weitere Leistungen finden Sie direkt im Bürgerservice oder im Gewerbeservice.
Bauordnung
Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Au fgaben wahr:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
- Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Führung des Bauaktenarchives
Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.
Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Hinweis aus aktuellem Anlass:
Am 29.09.2026 kam es zu einem Absturz eines Gebäudeteils in der Apenrader Straße.
Glücklicherweise wurde bei diesem Ereignis niemand verletzt. Dennoch hat sich dadurch gezeigt, dass ein sensibler Umgang mit Augenmaß bei Vorliegen derartiger Gebäudeschäden wichtig sein kann. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Umgang mit Rissen an Gebäuden zur Verfügung stellen:
Nutzungsänderung für Ferienwohnungen
Sollten Sie die Einrichtung einer Ferienwohnung in Flensburg beabsichtigen, finden Sie in der folgenden Broschüre einige Informationen.
Risse im Gebäude - Was muss ich tun?
Risse im Gebäude - was muss ich tun?
- Nicht jeder Riss ist gefährlich.
- Wenn ein Riss auffällig ist, sich verändert oder größer wird, sollte ein Experte diesen prüfen.
Welche Veränderungen am Haus können gefährlich sein?
- Neuer Riss oder Riss, der größer wird
- Risse nicht nur im Putz, sondern auch im Mauerwerk
- Türen oder Fenster schließen plötzlich nicht mehr
- Wände, Decken oder Fußböden werden schief
- Bauteile sind locker oder heruntergefallen
- ungewöhnliche Knack-Geräusche
Ich wohne zur Miete - was sollte ich tun?
- Schaden dokumentieren
Machen Sie Fotos von dem Riss oder Schaden.
Schreiben Sie auf: Wann haben Sie den Schaden zum ersten Mal gesehen? - Vermieter (Eigentümer) oder die Hausverwaltung informieren
Bei großen Schäden: Informieren Sie die Hausverwaltung / den Eigentümer sofort. - Die Bauordnung informieren
Wenn Sie glauben, dass Menschen gefährdet sind, können Sie die Bauordnung der Stadt Flensburg informieren. - Bei akuter Gefahr
Wenn Teile vom Gebäude herunterfallen oder Menschen verletzt werden können. Dann- Verlassen Sie den gefährlichen Bereich und
- rufen Sie 112.
Ich bin Eigentümer - was muss ich tun?
Als Eigentümer sind Sie verantwortlich für
- die Sicherheit des Gebäudes
- die ordnungsmäßige Instandhaltung des Gebäudes.
Hinweise auf Schäden ernst nehmen
Gehen Sie Hinweisen auf mögliche Schäden nach.
Fachleute um Rat fragen
Lassen Sie das Gebäude von Fachleuten prüfen. Das kann zum Beispiel ein Statiker sein. Diese Fachleute können prüfen: Steht das Gebäude noch sicher?
Notwendige Maßnahmen einleiten
Die Prüfung kann zeigen, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, zum Beispiel etwas absperren, sichern, reparieren. Dann müssen Sie diese Arbeiten veranlassen.
Was macht die Bauordnung?
- Die Bauordnung prüft nicht regelmäßig jedes Gebäude.
- Die Bauordnung wird tätig, wenn es Hinweise auf eine Gefahr gibt.
Bei Hinweisen auf Gefahr kann die Bauordnung:
- Informationen einholen
Die Bauordnung fragt nach wichtigen Informationen und Fotos. - Das Gebäude anschauen
Wenn es nötig ist, schaut sich die Bauordnung das Gebäude vor Ort an. - Eine Prüfung vom Eigentümer verlangen
Die Bauordnung kann verlangen, dass ein Fach-Experte das Gebäude prüft, zum Beispiel ein Statiker oder ein Tragwerksplaner. - Nachweis vom Eigentümer verlangen
Der Eigentümer muss das Prüf-Ergebnis nachweisen:- Was wurde getan?
- Wie wurde die Gefahr beseitigt?
- Maßnahmen durchsetzen
Wenn der Eigentümer nicht reagiert, kann die Bauordnung notwendige Maßnahmen anordnen. Sie kann diese mit gesetzlichen Zwangsmitteln durchsetzen.
Bei unmittelbarer Gefahr
Bei akuter Gefahr können sofortige Schutz-Maßnahmen nötig sein, zum Beispiel:
- die Absperrung eines Gefahrenbereichs
- Menschen dürfen das Haus oder einen Teil des Hauses vorübergehend nicht mehr benutzen.