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Kulturelle Projektförderung

Das Kulturbüro der Stadt Flensburg fördert in Flensburg stattfindende Kulturprojekte von freien Gruppen und von Einzelpersonen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Ziel der kulturellen Projektförderung ist es, neue Initiativen auf den Weg zu bringen und einmaligen Projekten zur Verwirklichung zu verhelfen.

Bevorzugt gefördert werden Projekte, die

  • eigenschöpferische Potentiale der Teilnehmer/-innen wecken.
  • ein neues Publikum ansprechen, für das es bisher in Flensburg kein kulturelles Angebot gab.
  • die eindeutig über das bestehende Angebot in Flensburg hinausweisen.
  • es in Flensburg selten oder gar nicht gibt.
  • identitätsstiftend/-fördernd sind und einen Bezug zur Stadt Flensburg aufweisen.
  • Pilot-Kooperationen sind und auf eine langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner angelegt.
  • von Personen durchgeführt werden, die erstmalig kulturelles Engagement zeigen.

Projektantrag stellen - Was muss ich beachten?

Der Antrag kann an das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerichtet werden und muss Folgendes enthalten:

  • eine Projektbeschreibung (Antragsformular)
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan 

Bei Fragen steht Ihnen das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerne zur Verfügung.

Antragsfristen 2024

Die nächsten Antragsfristen sind:

  • 19. Januar 2024  (Kulturausschuss am 22. Februar 2024)
  • 19. April 2024  (Kulturausschuss am 30. Mai 2024)
  • 26. Juli 2024  (Kulturausschuss am 05. September 2024)
  • 11. Oktober 2024  (Kulturausschuss am 21. November 2024)

Bitte beachten Sie außerdem: Wir benötigen Ihren Antrag VOR Beginn Ihres Projekts!

Bei Anträgen über 3.000 € trifft der Kulturausschuss der Stadt Flensburg die Entscheidung. Bei Anträgen bis 3.000 € entscheidet das Kulturbüro.