Was kostet Kindertagesbetreuung?
Die Gebühr beträgt ab 1.8.2011 monatlich pro Kind :
Für Kinder bis 3 Jahre | |
---|---|
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung | 160,00 € |
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung | 208,00 € |
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung | 256,00 € |
Entgelt für das Mittagessen | 40,00 € |
Für Kinder über 3 Jahre | |
---|---|
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung | 138,00 € |
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung | 179,00 € |
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung | 221,00 € |
Entgelt für das Mittagessen | 40,00 € |
Gebührensatzung Städtische KiTas und Kindertagespflege ab 01.08.2018 (PDF, 1,4 MB)
Elternbeitragsrichtlinie ab 01.08.2018 (PDF, 667 kB)
Früh- und Spätdienst
Für die Inanspruchnahme von Früh- und / oder Spätdienst wird je 1/2 Stunde ein Zuschlag von monatlich 10% der Gebühr für die 5-stündige Betreuung erhoben:
Kinder unter 3 Jahre |
16,00 € |
Kinder über 3 Jahre |
13,80 € |
Ermäßigung für Geschwisterkinder
Für das 1. Geschwisterkind zahlen Sie: |
70% der Gebühr |
Für das 2. Geschwisterkind zahlen Sie: |
50% der Gebühr |
Ab dem 3. Geschwisterkind zahlen Sie: |
30% der Gebühr |
Verfahren Geschwisterermäßigung trägerübergreifend (PDF, 8 kB) |
Einkommensabhängige Ermäßigung
Es besteht die Möglichkeit der einkommensabhängigen Elternbeitragsermäßigung. Nähere Auskünfte erteilt die Ermäßigungsstelle im Bürgerbüro der Stadt Flensburg.
Das notwendige Formular zum Antrag auf Beitragsermäßigung erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte. Es steht Ihnen ebenfalls unten zum Download bereit.
Antrag auf Übernahme von KiTa-Gebühren (PDF, 62 KB)
Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet? (PDF, 56 KB)