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Aufstellungsbeschluss Bauleitplanverfahren - 13.12.2018

Die in der Innenstadt ansässige Flensburger Brauerei hat trotz der Optimierung von Betriebsabläufen und baulicher Erweiterungen am Standort Munketoft, die Entwicklungsgrenzen am Standort erreicht. Absehbar erforderliche Investitionen können dort nicht erfolgen und verschiedene Standorte wurden für eine Verlagerung von Teilbereichen (insbesondere der Logistik) untersucht (nähere Ausführung oben). Für das auch für das Krankenhaus untersuchte Gebiet an der Westerallee wurde eine grundsätzliche Eignung als Entwicklungsstandort für die Flensburger Brauerei festgestellt und durch die Ratsversammlung ein Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanverfahren gefasst.

Für den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan wurde der gesamte Bereich zwischen Westerallee, B 199 und B 200 einbezogen, um den langfristigen Entwicklungsbedarf der Brauerei planungsrechtlich zu untersuchen. Außerdem wurde der nordöstliche Rand des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Westerallee als Änderungsverfahren für den Bebauungsplan aufgestellt, um für den kurzfristig erforderlichen Schritt zur Verlagerung der Leergut-Logistik das erforderliche Baurecht zu schaffen.

Aufstellungsbeschluss zu den Bauleitplanverfahren (PDF, 107 kB)

Geltungsbereich Flächennutzungsplanänderung (PDF, 1.2 MB)

Geltungsbereich Landschaftsplanänderung (PDF, 1.2 MB)

Geltungsbereich Bebauungsplanänderung (PDF, 1.1 MB)