Mitnahmeverbote von Hunden
Hunde dürfen an folgende Orte nicht mitgenommen werden:
- Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser
- Theater, Lichtspielhäuser, Konzert- Vortrags- und Versammlungsräume
- Badestrände in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober.
- Davon ausgenommen sind in Flensburg die ausgewiesenen Hundestrände in Solitüde und Ostseebad.
- Kinderspielplätze und Liegewiesen
Verstöße gegen das Mitnahmeverbot gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.