Hundetoiletten
Fußgänger sollen in Flensburg nicht die Sorge haben, in einen Hundehaufen zu treten und Kinder sollen nicht durch Hundekot in Spielanlagen und Sandkästen gesundheitlich gefährdet werden.
Die Person, die einen Hund innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ausführt, ist verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen durch Hundekot zu entfernen und ordnungsgmäß zu entsorgen.
Verstöße gegen die Kotentfernungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.
In Flensburg animieren derzeit flächendecken ca. 120 Hundekottütenspenderstandorte zur umweltfreundlichen Entsorgung des Hundekots.
Wenn Ihnen auffällt, dass ein Tütenspender leer ist oder Sie "Pate" für einen Hundekottütenspender werden wollen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0461/85-2285 an das Technische Betriebszentrum (TBZ).