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Lebensmittel (Marktüberwachung)

Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung wacht über die Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung und gesundheitlichen Schäden.

Zu den Aufgaben unserer 3 Lebensmittelkontrolleure in Flensburg gehören regelmäßige Betriebskontrollen und Probennahmen. Hierzu werden Restaurants, Bäckereien, Imbissbuden usw. unangekündigt aufgesucht und dahingehend überprüft, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Lebensmittelkontrolleure sind natürlich auch in beratender Funktion für den Betreiber da. Wann immer Fragen bezüglich der hygienischen Voraussetzungen zur Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebes auftauchen, stehen sie mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Schnellwarnungen vom Ministerium eingehen und über Rückrufaktionen informieren, müssen die Kontrolleure sofort reagieren und überprüfen, ob die beanstandete Ware aus dem Verkauf genommen wurde. Eine gute Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure ist wichtig, daher ist ein Meisterbrief oder ein ähnlicher Abschluss eine Einstellungsvoraussetzung.

Im Rahmen der Überwachung werden in allen Betrieben Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet. Dabei werden Schwerpunkte gebildet wie z. B. die intensivere Untersuchung von Eisproben im Sommer oder von Punschgetränken zu Weihnachten.

Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln?

Sie als Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an uns zu wenden, z. B. über

  • verdorbene Lebensmittel
  • unsaubere Betriebe
  • mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
  • schlechte Qualität von Lebensmitteln
  • Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben

Wenn Sie nach dem Genuss von Lebensmitteln Gesundheitsbeschwerden haben, sollten Sie uns das mitteilen.

Merkblätter für Unternehmen beim Umgang mit Lebensmitteln

Leistungsbeschreibung

In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen beziehungsweise deutschen Qualitätsnormen, Handelsklassen überprüft.
Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

§ 26 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.