Einbürgerung
Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin mit uns.
Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:
- Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 10:00 Uhr
Krankheitsbedingt ist die Einbürgerungsbehörde am 09.04.2024 telefonisch nicht erreichbar.
Terminanfragen können Sie auch per E-Mail unter buergerbuero@flensburg.de an uns richten.Wir informieren Sie über erforderliche Aufenthaltszeiten, Sprachkenntnisse und weitere wichtige Voraussetzungen.
Sie erhalten bei uns alle nötigen Formulare und weitere Hinweise (z.B. zur Frage, ob Sie Ihre bestehende Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder nicht).
Gerne nutzen Sie die nachfolgend genannten Links und erfahren noch mehr über unser Staatsangehörigkeitsrecht, den Einbürgerungstest und die Sprachprüfung!
Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschule Flensburg zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Welche Gebühren fallen an?
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
§§ 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.